Patientenverfügung Formular

Bei uns kann ein Patientenverfügung Formular heruntergeladen werden. Die Patientenverfügung Formulare stehen in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung. Nahezu alle gängigen Office Anwendungen werden unterstützt. So kann das Formular direkt am Computer ausgefüllt werden, egal auf welcher Plattform.

Patientenverfügung Formular herunterladen

Patientenverfügung FormularWir bieten wie eingangs erwähnt das Patientenverfügung Formular in mehreren Formaten an, sodass für nahezu jede gängigen Office Anwendung ein passendes Dokument zur Verfügung steht. Alle Dateien wurden speziell für die jeweilige Office Suite optimiert. Wir testen zudem mit unterschiedlichen Versionen der jeweiligen Software und, wo sinnvoll, auch auf unterschiedlichen Plattformen. Wir hoffen damit Fehler weitestgehend auszuschließen. Sollten dennoch einmal Fehler in der Formatierung auffallen, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis.

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen das mehseitige Formular einmal als Word- und einmal als PDF-Dokument zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Alternative:

Bei Formblitz finden Sie weitergehende Informationen zu diesem Thema. Patientenverfügungsformulare stehen als kostenpflichtiger,fünfseitiger Download, rechtssicher geprüft, für Sie bereit.

Patientenverfügung, was ist das?

Eine Patientenverfügung stellt eine Verfügung einer Person dar, die damit ihren Willen bezüglich verschiedener Behandlungen oder auch lebenserhaltender Maßnahmen festlegt. Sollte der nicht wünschenswerte Ernstfall eintreten und eine entsprechende Behandlung notwendig sein, oder lebenserhaltende Maßnahmen, definiert die Patientenverfügung ob dies vom Patienten gewünscht ist. In den meisten Fällen wird die Patientenverfügung genutzt um lebensverlängernde Maßnahmen, welche zum Beispiel im Falle eine Hirntods oder ähnlichen Umständen den Patienten künstlich am Leben erhalten, zu per Verfügung zu verweigern.

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder berechtigte Zweifel an der Echtheit einer Patientenverfügung vorliegen und der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann, geht die Entscheidung auf den Betreuer über. Es gilt hier den sogenannten mutmaßlichen Willen des Patienten festzustellen. Dabei werde verschiedene Faktoren berücksichtigt. Es wird versucht persönliche Wertvorstellungen sowie mögliche religiöse Überzeugungen in die Entscheidungen einfließen zu lassen.

Form der Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist in schriftlicher Form zu verfassen. Es gibt besondere Ausnahmefälle und rechtliche Möglichkeiten bei denen auch andere Formen akzeptiert werden. Kann ein Patient keine Unterschrift mehr leisten, so wird auch ein vom Notar beglaubigtes Handzeichen genehmigt. Gleiches gilt wenn ein Patient ohnehin nicht schreiben kann. Auch dann ist ein Notar unverzichtbar.

Wer jedoch auf dieser Seite landet, möchte vermutlich in den meisten Fällen vorausschauen, für den nicht gewünschten Ernstfall vorsorgen und ein Patientenverfügung Formular herunterladen. Jedoch sollte der Vollständigkeit halber auf die im Gesetz vorgesehene Schriftform hingewiesen sein.

Das zentrale Vorsorgeregister

Es macht unbedingt Sinn die Patientenverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Dort wird sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht gemeldet. Dadurch kann im Notfall herausgefunden werden, wer als Bevollmächtigter in Frage kommt und was in der Patientenverfügung vorgesehen ist. Die Registrierung verursacht lediglich einmalige Kosten die vergleichsweise gering sind. Großer Vorteil hier ist auch, dass die Datenbank aktiv abgefragt wird. Es gibt auch private Unternehmen bei denen die Verfügungen hinterlegt werden können. Häufig wird jedoch der entsprechende Hinweise, welcher der Patient ständig bei sich tragen muss, übersehen oder das private Archiv aus anderen Gründen nicht kontaktiert.