Patientenverfügung zum ausdrucken

Patientenverfügung zum ausdrucken
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Wenn wir uns über den Hintergrund dieser Seite unterhalten, stellen wir gerne schnell klar, dass wir hoffen unsere Webseite sowie die angebotenen Dokumente mögen für die Menschen überflüssig, bzw. reine Vorsichtsmaßnahmen, sein. Dieser Wunsch ist aufrichtig gemeint und kommt von Herzen. Wir sind uns der Tragweite dieser Informationen und der angebotenen Vorlagen durchaus bewusst. Wir wünschen jedem Besucher, auch an dieser Stelle noch einmal, dass er im Begriff ist verantwortungsbewusst Maßnahmen vorbereitet, die jedoch niemals benötigt werden. Und dennoch sind wir uns sicher, dass eine Patientenverfügung richtig und wichtig ist. Genau aus dem Grund, bieten wir unter anderem unsere Patientenverfügung zum ausdrucken an.

Patientenverfügung zum ausdrucken herunterladen

Wir möchten, auch wenn dies hier alles sehr einfach geht, das Dokument schnell bereit steht und alles in allem vielleicht innerhalb von 15 Minuten der Prozess der Entscheidungsfindung schon abgeschlossen sein könnte zu Geduld mahnen! Überstützen Sie es nicht. Die Patientenverfügung beinhaltet weitreichende Entscheidungen, die es zu treffen gilt.

Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit die Ärzte und auch die Angehörigen beziehungsweise Betreuer genau wissen, ob, wie und wie lange der Patient medizinisch behandelt werden möchte. Das 2009 verabschiedete “dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts” verankert die Patientenverfügung im Betreuungsrecht.

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen das mehseitige Formular einmal als Word- und einmal als PDF-Dokument zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Alternative:

Bei Formblitz finden Sie weitergehende Informationen zu diesem Thema. Patientenverfügungsformulare stehen als kostenpflichtiger,fünfseitiger Download, rechtssicher geprüft, für Sie bereit.

 

Patientenverfügung als Grundlage

Die Patientenverfügung zum ausdrucken, auf den eigenen Computer zu laden, ist jedoch die kleinste Schwierigkeit. Wirklich schwer ist es zum einen, sich überhaupt mit den theoretischen Szenarien zu befassen. Sich wirklich in die Situation hineinzuversetzen, in der Sie selbst bspw. im Krankenhaus liegen und nur noch künstlich am Leben erhalten werden, ist nicht einfach. Ich denke sogar, es ist fast nicht möglich, wirklich in diese Situation „hinein zu fühlen“. Vielleicht geht es ihnen als Leser dieses Beitrages anders, ich für mich kann jedoch sagen, das meine getroffenen Entscheidungen eher auf logische Argumente zurückzuführen sind.

Ebenfalls sehr schwer ist es dann am Ende die Entscheidungen auch zu treffen. Sie müssen immerhin nicht nur theoretisch durchgespielt werden, sondern auch in irgendeiner Form zu einem Entschluss kommen, zumindest wenn Sie die Patientenverfügung zum ausdrucken am Ende auch nutzen wollen. Nur wenn etwas schriftlich fixiert wird, kommt am Ende durch die Unterschrift eine gültige Patientenverfügung dabei heraus. Wir möchten jedoch noch einmal explizit darauf hinweisen, dass unsere Verfügung nur der Anfang sein kann. Wir verstehen Sie gar nicht als ein Formular, das wie die Anmeldung in einem Verein „zwischen Tür und Angel“ ausgefüllt wird.

Wenn die Möglichkeit besteht, also bspw. nicht unmittelbar eine wichtige Operation oder ähnliches bevorsteht, empfehlen wir unbedingt: Lassen Sie sich Zeit. Recherchieren Sie ausgiebig! Lesen Sie andere Webseiten zu diesem Thema. Im besten Fall sollten Sie sogar mit einer nahestehenden Person darüber sprechen. Es gibt auch sehr gute Literatur rund um das Thema Patientenverfügung, Vorsorge usw.:

Bevor alles dann auf Basis der Patientenverfügung zum ausdrucken fixiert wird, sollten Sie nach einer Entscheidung zudem noch einmal ein paar Tage vergehen lassen. Nach bspw. einer Woche schauen Sie sich die Verfügung noch einmal an. Dann gilt es: Hören Sie auf ihr Bauchgefühl, auf ihr Herz. Nur wenn es sich richtig anfühlt, sollten Sie mit ihrer Unterschrift die Angaben bestätigen und ggf. weitere Schritte einleiten.