Sterbegeldversicherung

Nichts ist umsonst im Leben, nur der Tod; so liest man oft. Und das stimmt eigentlich gar nicht mehr, denn selbst eine einfache Beerdigung kann heute schnell Tausende von Euro kosten.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen Vorsorge treffen wollen, damit die Angehörigen nach ihrem Tod nicht mit den Kosten der Beerdigung belastet werden.

Dies ist am einfachsten mit einer Sterbegeldversicherung, auch Todesfallversicherung genannt. Das Prinzip einer solchen Sterbegeldversicherung ist das einer kleinen Lebensversicherung, die nach dem Tod ausbezahlt wird und zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Beerdigung dient.

Während es früher eine gesetzliche Todesfallleistung der Krankenkasse gab, wurde diese ab 2004 gestrichen, so dass bei unzureichender Versorgung die Angehörigen die vollen Kosten der Bestattung selbst tragen müssen. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung, die hauptsächlich der Absicherung der Hinterbliebenen dient und daher in der Regel nur bis zur Pensionierung abgeschlossen wird, läuft die Sterbegeldversicherung lebenslang und dient nur der Deckung der Bestattungskosten bzw. der Bestattungskosten und/oder der Kosten der Grabpflege.

 

Wartezeit oder Gesundheitscheck bei der Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung kann in der Regel von Personen im Alter von 45 – 75 Jahren abgeschlossen werden. Der Vorteil gegenüber vielen anderen Versicherungsprodukten, die auch eine Todesfallleistung beinhalten, wie z.B. die Risikolebensversicherung, besteht darin, dass die Todesfallleistung oft ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird, wie z.B. die VDK-Todesfallversicherung oder das Klosterbegeld.

Bei der Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung muss oft eine Wartezeit in Kauf genommen werden, in der der volle Schutz erst ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Versicherungsbeginn besteht. In der Zwischenzeit sind im Todesfall anteilige Zahlungen der Versicherungssumme üblich, deren Höhe davon abhängt, wie lange der Vertrag bereits abgeschlossen wurde. Umgekehrt gibt es Unternehmen, die auf die Wartezeit verzichten, dafür aber einen Gesundheitscheck verlangen. Dies beinhaltet jedoch kein ärztliches Attest. Es genügt, dass Sie gesund sind, also nicht an einer lebensbedrohlichen Krankheit mit kurzer Lebenserwartung leiden. Gleichzeitig müssen Krankheiten in der Vergangenheit erwähnt werden.

 

Sterbegeldversicherung mit Unfallschutz oder nicht?

Neben der normalen Deckung im Todesfall bieten einige Versicherer zusätzlichen Schutz im Falle eines Unfalltodes. Wird diese Option gewählt, erhöht sich die ausgezahlte Versicherungssumme bei Unfalltod. Es ist üblich, dass das Doppelte oder sogar das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme ausbezahlt wird. Die Kosten dafür sind begrenzt und liegen in der Regel im Cent-Bereich. Damit soll sichergestellt werden, dass neben den Bestattungskosten auch die mit dem Unfall verbundenen Kosten schnell bezahlt werden können.

Sicherheit bei Pfändung und Arbeitslosigkeit

Heute ist es leicht, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, eine Krankheit oder Arbeitslosigkeit ohne eigenes Verschulden genügt. Um das Todesfallkapital muss man sich jedoch keine Sorgen machen: Die Sterbegeldversicherung ist zwar pfändbar, aber die Rechtssprechung ist eher auf Seiten der Versicherten. Eine Pfändung der Sterbegeldversicherung durch eine Person mit offenem Anspruch ist nur möglich, wenn der Rückkaufswert über 3.579 Euro liegt, was in der Praxis bei den meist geringen Versicherungssummen sehr selten ist.

Ist der Rückkaufswert höher, kann nur der übersteigende Betrag gepfändet werden. Es wird daher allgemein davon ausgegangen, dass die Todesfallversicherung nicht pfändbar ist. Es gibt auch einen guten Schutz gegen das Sozialamt, so dass die Versicherung nicht gekündigt werden muss, wenn Sie Hartz IV erhalten. Bereits eingezahlte Beiträge sind in der Regel sicher, wenn es sich um reine Todesfallversicherungen handelt. Die Rechtsprechung hat den Schutz der Versicherungsnehmer bereits in mehreren Urteilen bestätigt. Die Versicherungssumme bzw. die eingezahlten Beiträge sind dabei von untergeordneter Bedeutung; auch eine Versicherung, in die bereits 6.500 Euro eingezahlt wurden, wurde als angemessen eingeschätzt und musste daher nicht gekündigt werden. Es ist wichtig, dass die Zweckbindung des Kapitals deutlich sichtbar ist.

Auch kurz vor der Beerdigung können die Versicherungsleistungen nicht gepfändet werden. Dies bedeutet, dass die bereits eingezahlten Beiträge sicher sind und vom Sozialamt nicht zurückgefordert werden können. Eine Todesfallversicherung ist daher für diejenigen sinnvoll, die bereits für ihren Tod Vorsorge treffen wollen, damit alles nach Plan verläuft. Dieser Schutz vor Pfändung ist einer der großen Vorteile gegenüber einer einfachen Reserve auf dem Sparbuch.

 

Vernünftig und möglich: Kündigung oder Prämienbefreiung bei der Todesfallversicherung?

Wer sich die Beiträge nicht mehr leisten kann oder mit dem Anbieter unzufrieden ist, kann natürlich auch die Todesfallversicherung kündigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Rückkaufswert im Falle einer Kündigung, die insbesondere in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss sehr gering sein kann, ausgezahlt wird. Vor allem, wenn sich die finanzielle Situation wieder verbessern könnte, ist eine Beitragsbefreiung oft sinnvoller. Das bedeutet, dass keine laufenden Beiträge mehr gezahlt werden, aber die Versicherung bleibt in Kraft. Das bedeutet, dass das bereits eingezahlte Kapital weiterhin verzinst wird und der Schutz vor dem Tod erhalten bleibt, auch wenn er anteilig reduziert wird. Im Gegensatz zur Zahlung des Rückkaufswertes können so Verluste vermieden werden.

Für wen ist eine Todesfallversicherung sinnvoll…

Wer braucht eine Sterbegeldversicherung? Grundsätzlich ist es für jeden sinnvoll, der seine Angehörigen nach dem Tod nicht mit einer Rechnung über Tausende von Euro für die Beerdigung belasten will. Gleichzeitig gibt das Sterbegeld natürlich auch Menschen ohne Angehörige die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die Beerdigung nach ihrem Tod nach ihren Wünschen verläuft. Gerade wer individuelle Vorstellungen und Wünsche hat, kann dafür sorgen, dass es keine Abweichungen durch zu hohe Kosten der eigenen Wünsche gibt. Wenn es keine Angehörigen gibt, ist der Staat für die Zahlung der Bestattungskosten verantwortlich, was wenig Raum für ungewöhnliche Wünsche lässt, wenn es keine private Versicherung gibt. Je nachdem, welche Wünsche für die Beerdigung bestehen, sollte dann eine Versicherungssumme von 5.000 – 10.000 Euro gewählt werden.

 

Ein Vergleich der Todesfallleistungen macht Sinn!

Wie bei allen Versicherungen sollte vor dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung genau vergleichen. Das erste Angebot, das gemacht wird, muss weder unter Preis- noch unter Leistungsaspekten das Beste sein, so dass ein Todesfallvergleich unbedingt durchgeführt werden wollte. Unser Sterbegeldrechner listet die Vor- und Nachteile der einzelnen Tarife übersichtlich auf.

Alles in allem kann eine Sterbegeldversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur eigenen Versicherung sein. Die Vorteile liegen auf der Hand: Man kann schon jetzt sicherstellen, dass nach dem eigenen Tod alles so läuft, wie man es sich wünscht. Angehörige werden nicht mit Kosten belastet und im Gegensatz zu einer Spareinlage genießt die Sterbegeldversicherung einen Schutzstatus bei Beschlagnahme oder Erhalt von Hartz IV. Durch den Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung können viele Tarife sehr unbürokratisch und mit wenig Aufwand abgeschlossen werden.