Studie: Nur etwa die Hälfte aller Patienten hat mit einer Patientenverfügung vorgesorgt

 Auf der Intensivstation haben nur etwa 50% der Patienten eine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht ausgefüllt. Diese ist allerdings oftmals fehlerhaft oder von den Ärzten nur sehr schwer zu interpretieren.

Was geschieht mit mir, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Möchte ich so lange wie möglich am Leben erhalten werden? Sollen die Ärzte alles Mögliche unternehmen um mich zu retten? Oder möchte ich würdevoll von dieser Erden gehen, wenn ich nicht mehr selber entscheiden kann und andere es für mich übernehmen müssen?

Diese Fragen und ähnliche schwirren den Menschen immer wieder durch den Kopf. Was passiert, wenn ich durch Krankheit, Behinderung oder Unfall nicht mehr in der Lage bin meine Wünsche selber durchzusetzen? Bin ich dann den Wünschen und Meinungen anderer hilflos ausgesetzt?

Vorsorgevollmacht

Mit Hilfe einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht kann der Betroffene seine Wünsche schriftlich festhalten. Richtig umgesetzt haben diese Dokumente eine Wirksamkeit, der von Ärzten und anderen Verantwortlichen Folge zu leisten ist.

Die Patientenverfügung beinhaltet die Wünsche welche Behandlungsmaßnahmen gewollt sind und welche nicht, ebenso in welchen Situationen diese angebracht sind. Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine ausgewählte Person im Namen des Betroffenen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Die Vorsorgevollmacht kann auch einer gesetzlichen Betreuung entgegen wirken.

Wissenschaftler

Dass diese Möglichkeiten bestehen, weil nahezu jeder deutsche Bürger. Allerdings vermieden es die meisten sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Obwohl festzustellen ist, dass die Anzahl der Dokumente stetig steigt, haben noch rund die Hälfte aller Intensivpatienten diese nicht erstellt, wie Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) mitteilten.

Der Direktor der Klinik für Intensivmedizin des UKE, Professor Stefan Kluge bringt die Notwendigkeit einer Patientenverfügung auf den Punkt: „Noch immer besitzen zu wenige Patientinnen und Patienten eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient beziehungsweise Angehörigem ist daher weiterhin der häufigste Weg, um den Patientenwillen festzustellen. Doch oft können auch engste Angehörige den eigentlichen Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben. Dieses Dilemma kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelöst werden.“

Studie

Für die Studie wurden stichprobenhaft 998 Patienten auf elf Stationen der Klinik für Intensivmedizin des UKE befragt und die Qualität der vorhandenen Dokumente ausgewertet.

Konkret konnte die Studie feststellen, dass lediglich 38,6% der Intensivpatienten eine Vorsorgevollmacht und nur 29,4% eine Patientenverfügung erstellt hatten. Allerdings waren 39,8% dieser Vorsorgevollmachten und 44,1% dieser Patientenverfügungen fehlerhaft und schwer für den Arzt korrekt zu interpretieren. Ebenso war erkennbar, dass vor allem ältere Patienten über die entsprechenden Dokumente verfügten. Allerdings waren die wenigsten unter ärztlicher Beratung ausgefüllt worden, sondern auf eigenständiger Basis. Da eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht so konkret wie möglich ausgefüllt werden sollen, ist eine vorherige ärztliche Beratung dringend zu empfehlen.