Berliner Testament Muster

Was ist ein Berliner Testament?

Mit dem Berliner Testament gibt das deutsche Erbrecht Ehepartnern die Möglichkeit, ihren Nachlass zum Vorteil des jeweils anderen zu regeln. Bei dem gemeinschaftlich verfassten Testament setzen sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Außerdem wird geregelt, dass das Erbe nach dem Tod des Letztversterbenden an dritte Personen – in der Regel sind dies die Kinder – fallen soll.

Muster Berliner Testament anfordern

Hier können Sie unsere Vorlage für das Berliner Testament per E-Mail anfordern. Sie erhalten die Vorlage sowohl im Word- als auch im PDF-Format. Der Download bzw. die Vorlage des Berliner Testaments wird durch Werbung finanziert, deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.

Berliner Testament Muster








Welcher Zweck soll mit dem Berliner Testament verfolgt werden?

Mit der Errichtung eines Berliner Testaments wollen Eheleute, dass der überlebende Ehegatte der Universalerbe des Nachlasses wird. Die Kinder, die nach der gesetzlichen Erbfolge neben dem noch lebenden Ehegatten ebenfalls erbberechtigt wären, werden von der Erbfolge zunächst ausgeschlossen. Würde sich die Erbschaft nach dem Gesetz bemessen, würde der überlebende Ehegatte nur die Hälfte – wenn Gütertrennung vereinbart wurde nur ein Viertel – des Nachlasses erben.

Da ein Testament Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge hat, können Eheleute schon im Vorfeld sich anbahnenden Erbstreitigkeiten einen Riegel vorschieben. Die Abkömmlinge können durch das gemeinschaftliche Testament der Eltern aber nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden. Den Kindern steht schon beim Tod des ersten Elternteils der Pflichtteil zu. Oft wieder dieser aber nicht in Anspruch genommen, weil die Kinder nach dem Tod des zweiten Elternteils alles erben würden.

Der überlebende Ehegatte kann die gemeinsam getroffene Verfügung nach dem Tod des Ehepartners nicht aufheben. Das Bürgerliche Gesetzbuch bindet ihn in § 2271 BGB an die Entscheidung. Folglich kann der überlebende Ehegatte das Testament nicht zugunsten einer anderen Person, die vorher noch nicht bedacht wurde, ändern.

Die Wiederverheiratungsklausel schützt den Willen des Erstversterbenden zusätzlich. Sie verhindert, dass der überlebende Ehegatte den Nachlass, den er von ihm geerbt hat, an den neuen Ehepartner oder die gemeinsamen Abkömmlinge vermacht.

Was bedeuten Einheitslösung und Trennungslösung?

Zwei Gestaltungsmöglichkeiten sollen den Zweck eines Berliner Testaments sicherstellen.

Die Trennungslösung sieht vor, dass jeder Ehegatte für sich seinen Ehepartner als Vorerben und die Kinder oder auch andere Dritte (z.B. einen Bruder oder eine Schwester) als Nach- bzw. Schlusserben einsetzt.

Nach Eintritt des Erbfalls erbt zunächst der überlebende Ehegatte. Er verfügt zu diesem Zeitpunkt über zwei Vermögen. Sein eigenes Vermögen und den Nachlass, den ihm der verstorbene Ehegatte vererbt hat. Wenn auch er verstirbt, vererbt er das eigene Vermögen an die Nacherben, die er zuvor bestimmt hat. Der andere Teil fließt den Erben zu, die der erstverstorbene Ehegatte bedenken wollte. Da die Nach- bzw. Schlusserben nicht gemeinsam bestimmt wurden, kann es passieren, dass die Vermögen nach Eintritt des zweiten Erbfalles auseinandergehen. Dies ist der Fall, wenn der Erstverstorbene seinen Bruder ebenso in dem Testament erwähnt hat, wie die Letztversterbende ihre Schwester.

Die Einheitslösung verhindert bei dem Berliner Testament ein Auseinanderfallen der Vermögensmassen, weil die Ehegatten die Nach- bzw. Schlusserben gemeinsam einsetzen.

Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments

Ein Berliner Testament hat die folgenden Vorteile:

Es schafft Transparenz und verhindert Erbstreitigkeiten schon im Vorfeld.

Dass ein Berliner Testament nach dem eigenen Ableben von dem Überlebenden nicht mehr geändert werden kann, gibt dem Erstversterbenden die Sicherheit, dass als Schlusserbe die Person bedacht wird, die nach seinem Willen auch der letzte Erbe sein soll.

Die Nacherben können schon bei Eintritt des ersten Erbfalls ihren Pflichtteil geltend machen.

Den Vorteilen stehen diese Nachteile entgegen:

Dadurch, dass das Berliner Testament nach Eintritt des ersten Erbfalls nicht mehr geändert werden kann, können neue Lebensumstände nicht berücksichtigt werden.

Die Freibeträge der Nacherben verringern sich. In Regel werden die gemeinsamen Kinder als Nacherben eingesetzt. Kindern steht ein Freibetrag bei der zu zahlenden Erbschaftsteuer von 400.000 Euro zu. Dieser Freibetrag kann der Nacherbe grundsätzlich jeweils bei beiden Elternteilen geltend machen. Beim Berliner Testament wird er jedoch nur einmal gewährt. Bei der Vererbung von großen Vermögen kann sich das nachteilig auswirken.