Wozu braucht man Patientenverfügungen?

 Es können Situationen auftreten in denen eine Person nicht mehr in der Lage ist für sich zu sprechen und eigene Entscheidungen aktiv zu treffen.  Für solche Fälle kann vorgesorgt werden mit Patientenverfügungen oder auch verschiedenen Vollmachten.

Diese Übertragungen können auf verschiedene Personen erfolgen. Wichtig ist es hierbei auf eine Vertrauensperson zu setzen.

Vollmacht

Betreuungsvollmacht: Eine Betreuungsvollmacht ermöglicht einer ausgewählten Person für den Aussteller ganz oder auch nur teilweise seine Angelegenheiten zu regeln. Dies gilt sofern der Aussteller der Vollmacht aufgrund von Krankheit oder Behinderung vorübergehend oder auch längerfristig nicht in der Lage ist dies eigenständig zu bewältigen. Die ausgestellte Betreuungsvollmacht wird ebenfalls herangezogen, sofern es notwendig werden sollte einen Betreuer bestellen zu müssen.

Zu den Angelegenheiten, die die bevollmächtigte Person entscheiden soll zählen alle persönlichen Angelegenheiten wie Steuer-, Vermögens- und anderweitige Rechtsangelegenheiten.

Patientenverfügungsformular anfordern:

PatientenverfuegungHier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen das mehseitige Formular einmal als Word- und einmal als PDF-Dokument zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.








Alternative:

Bei Formblitz finden Sie weitergehende Informationen zu diesem Thema. Patientenverfügungsformulare stehen als kostenpflichtiger,fünfseitiger Download, rechtssicher geprüft, für Sie bereit.

Maßnahmen festlegen

Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung legt der Verfasser fest, welche ärztliche Maßnahmen und welche Behandlungen er zustimmt bzw. nicht zustimmt sollte er nicht mehr in der Lage sein, seinen Wünschen Ausdruck zu verleihen.  Hierbei muss ebenso präzise wie die Maßnahmen auch die Behandlungssituationen festgelegt werden, wann welcher Wunsch durchgesetzt werden soll. Allgemeine Formulierungen wie „Ich wünsche keine lebensverlängernde Maßnahmen“ sind nicht aussagekräftig genug.  Die Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn der Verfasser aus Krankheitsgründen oder durch Behinderungen nicht mehr selbstständig seinen Wunsch bilden oder verständlich äußern kann.

Vorsorgevollmacht: Die Vorsorgevollmacht kommt dann zum Tragen, wenn der Verfasser aufgrund seines körperlichen, seelischen, geistigen oder psychischen Zustands nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten selber zu regeln. Ebenso gilt als Voraussetzung der Gültigkeit der Vorsorgevollmacht, dass der Verfasser seinen Willen nicht mehr äußern kann. Die Vorsorgevollmacht hat bis über den Tod hinaus Gültigkeit.

Verfasser

Die Vollmacht wird vom Verfasser auf eine Person ausgestellt. Diese Person darf bzw. muss nun alle Angelegenheiten hinsichtlich Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung in jeder denkbaren Richtung für den Erkrankten regeln.

Anhand dieser Verfügungen und Vollmachten wird eine gewisse Sicherheit gewährleistet, dass Patienten in ihrem Sinne behandelt und ihre Angelegenheiten erledigt werden.

Während in der Patientenverfügung klare Anweisungen und Wünsche niedergeschrieben werden, trifft bei den Vollmachten eine Vertrauensperson die Entscheidungen. Daher sollte man hier stets Personen mit der Vollmacht ausstatten, denen man vertraut und die höchstwahrscheinlich im Sinne des Verfassers handeln.