Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit für den Fall Vorsorge zu treffen, dass Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Mit solch einer Verfügung können Sie Einfluss auf die Person des Betreuers und den Umfang der Betreuungspflichten nehmen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Durch eine Betreuungsverfügung kann im Vorfeld festgelegt werden, wer bei Bedarf die Betreuung für Sie übernehmen soll. Diese Form der Verfügung wird gemäß § 1896 BGB nur dann wirksam, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht kann durch Betreuungsverfügungen allerdings keine Betreuung an sich bzw. die Einschaltung des Gerichts vermieden werden.

Durch Betreuungsverfügungen kann lediglich Einfluss auf Umfang, die in Betracht kommende Person des Betreuers, sowie spezielle Wünsche im Hinblick auf die individuelle Ausgestaltung der Betreuung genommen werden. Können Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund von körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen nicht mehr alleine regeln, wird das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellen.

Wenn Sie eine Betreuungsverfügung erstellt haben, dann wird das Gericht versuchen, ihren dort schriftlich fixierten Wünschen nachzukommen.

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Was beinhaltet eine Betreuungsverfügung?

Durch Betreuungsverfügungen können verschiedene Regelungsinhalte festgelegt werden. Sie können Angaben dazu machen, wer zum Betreuer bestellt werden soll und wer nicht. Sie können schriftlich festhalten, wo Sie gerne leben möchten (§ 1901 BGB). Möchten Sie in einem Pflegeheim betreut werden oder lieber zu Hause leben? Auch auf das Unterlassen bestimmter medizinischer Eingriffe, wie beispielsweise das Legen einer Magensonde, können Sie in der Verfügung eingehen.

Bestimmungen hinsichtlich medizinischer Angelegenheiten können in die Betreuungsverfügung mit aufgenommen werden, selbst wenn sie bereits in einer Patientenverfügung fixiert wurden. Ein weiterer Regelungsinhalt kann den Aufgabenbereich des Betreuers betreffen. Vielleicht soll dieser Ihren Enkeln oder Kinder zu Weihnachten oder Geburtstagen bestimmte Geschenke besorgen und überreichen?

Zum Schutz des Betreuten ist der Betreuer aber nicht befugt alle finanziellen Aufgaben, besonders solche die einen großen Umfang haben, für den Betreuten zu regeln. So kann ein Betreuer beispielsweise nicht für Sie große Geldsummen an der Börse anlegen oder Ihr Haus veräußern, ohne dass das zuständige Betreuungsgericht zustimmt.

Was ist beim Aufsetzen von Betreuungsverfügungen zu beachten?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die für das Aufsetzen von Betreuungsverfügungen eine bestimmte Form festlegen. Dennoch ist es ratsam, die Verfügung schriftlich, im Idealfall handschriftlich, aufzusetzen. Ort, Datum und Unterschrift sollten auf dem Dokument vermerkt werden. Der eigene Wille sollte sprachlich möglichst genau formuliert und auf Allgemeinfloskeln, wenn möglich verzichtet werden.

Vorgefertigte Formulare, in denen Sie Zutreffendes ankreuzen müssen, sind eher weniger als Betreuungsverfügung geeignet. Allerdings können Sie vorgefertigte Texte als Vorlage verwenden und sie individuell abändern.

Es ist außerdem sinnvoll, Betreuungsverfügungen regelmäßig auf ihre Aktualität hin zu überprüfen. Empfehlenswert kann es außerdem sein, sich im Vorfeld des Aufsetzens der Verfügung von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.

Um auszuschließen, dass die Verfügung zu einem späteren Zeitpunkt angefochten wird, kann sie behördlich oder notariell beglaubigt werden. Betreuungsverfügungen können jederzeit widerrufen werden und verlieren dadurch ihre Gültigkeit. In der aktuellen Verfügung sollten Sie daher vermerken, dass alle vorherigen Versionen an Gültigkeit verlieren.

Interessant zu wissen ist außerdem, dass das Aufsetzen von Betreuungsverfügungen nicht an die Geschäftsfähigkeit gebunden ist.

Wo können und sollten Betreuungsverfügungen aufbewahrt werden?

Die Verfügung sollte an einem Ort aufbewahrt werden, der sicher, aber dennoch gut zugänglich ist. Teilen Sie einer oder besser noch zwei Personen ihres Vertrauens mit, wo Sie die Verfügung lagern.

So können diese die Verfügung im Bedarfsfall finden. Um sicherzugehen, dass Ihre Betreuungsverfügung sicher aufbewahrt wird, können Sie sich beim zentralen Vorsorgeregister der Bundes-Notar-Kammer registrieren lassen. Dort können Sie auch eine Notiz hinterlassen, wo nach der Verfügung gesucht werden soll.