Häufige Fehler bei einer Patientenverfügung und wie Sie sie vermeiden

5 Tipps für eine gültige Patientenverfügung.
Damit eine Patientenverfügung gültig ist, sollten Sie einige Dinge beachten.

Traurig aber wahr: Fast 90 Prozent aller Patientenverfügungen können im Ernstfall nicht gebraucht werden. In den meisten Fällen liegt es daran, dass die betreffende Person zu ungenau und zu allgemein war, als sie die Patientenverfügung ausgefüllt hat. 

Damit das nicht auch bei Ihnen passiert, haben wir 5 Tipps für eine wirkungsvolle Patientenverfügung:

 

 

1. Tipp: Nicht ankreuzen, sondern aufschreiben

Ärzte wollen im Fall der Fälle genau wissen, wie der letzte Wille aussieht, auf den Sie sich beziehen sollen. Patienten, die ein Formular zum ankreuzen benutzen, können daher unter Umständen Probleme bekommen. Denn der Arzt kann sich so nicht abschließend sicher sein, was sie gemeint haben. Ein falsch gelesenes Wort kann schon dazu führen, dass etwas anderes als gewünscht angekreuzt wurde. Daher raten Ärzte und Rechtsanwälte dazu, sich zwar an den Musterverfügungen zu orientieren, diese aber noch einmal mit den eignen Worten niederzuschreiben. 

 

2. Tipp: Patientenverfügung: Achten Sie auf die Form

Bis Ende August 2009 war es noch etwas einfacher, wenn man keine Patientenverfügung selbst niederschreiben wollte. Bis dahin war nämlich auch die mündliche Form ausreichend. Das bedeutet: Wenn man seinen Partner, einen engen Verwandten oder eine andere Person, der man voll vertraute, über seinen letzten Willen informierte, war das ausreichend. Im Notfall mussten sich die Ärzte darauf verlassen, dass das was die Person sagte, auch wirklich dem letzten Willen des Patienten entsprach. Denn einen Beweis dafür gab es nicht. Seit September 2009 muss aber nun eine schriftliche Patientenverfügung vorliegen, bevor der Arzt handeln kann. Die gute Nachricht: Wer eine Patientenverfügung aufsetzen möchte, muss nicht zwingend dafür zum Notar gehen. Die „einfache Schriftform“, also ein Zuhause aufgesetztes Schriftstück mit Unterschrift, reicht aus. Allerdings muss es gewissen Anforderungen genügen. 

 

3. Tipp: Die Patientenverfügung ist zu allgemein formuliert

Manche Menschen kommen auf die Idee, dass eine möglichst allgemein formulierte Patientenverfügung das Mittel der Wahl ist. So möchten sie sich für alle Eventualitäten absichern. Doch leider bewirkt eine allgemein formulierte Patientenverfügung genau das Gegenteil. Da sie dem Arzt so viel Spielraum für Interpretationen lässt, ist sie meist unbrauchbar. Denn was nun genau der letzte Wille ist, geht nicht eindeutig aus der Patientenverfügung hervor. Achten Sie daher darauf, so konkret wie möglich zu formulieren, was Sie möchten. Dazu können Sie auch Vordrucke und Muster aus dem Internet nutzen. Allerdings sollten Sie diese Schriftstücke noch einmal auf Ihre ganz konkrete Situation anpassen. Nur bei einer zweifelsfrei formulierten Patientenverfügung können Sie davon ausgehen, dass sie auch befolgt wird. Unser Tipp: Benutzen Sie auch Beispiele, um zu verdeutlichen, was Sie meinen. Je konkreter Sie die Patientenverfügung aufschreiben, umso besser. 

 

4. Tipp: Die Patientenverfügung ist nicht auffindbar

Eine Patientenverfügung ist zwar ein sehr intimes Schriftstück, sollte aber trotzdem im Notfall schnell gefunden werden können. Denn wie sonst soll der Arzt entscheiden, wie er sich im Notfall verhalten soll? Teilen Sie daher mindestens einer Person Ihres Vertrauens mit, wo sich die Patientenverfügung befindet. Wenn Sie möchten, sollten Sie dieser Person auch vorab die Verfügung zu lesen geben. Ein anderer Leser als Sie selbst, hat noch einmal einen ganz anderen Blick auf das Schriftstück und kann Sie auf Fehler oder Unstimmigkeiten hinweisen. Außerdem weiß diese Person dann auch ganz genau, wie Sie im Notfall behandelt oder eben nicht behandelt werden möchten. 

 

5. Tipp: Fragen Sie bei einem Profi nach

Ein Rechtsanwalt kann Ihnen im Zweifel dabei helfen, eine Patientenverfügung aufzusetzen, die keinen Spielraum für Interpretationen lässt. Vielleicht haben Sie aber auch einen Hausarzt, dem Sie voll und ganz vertrauen, und den Sie fragen können? Das ist auch eine gute Optionen. Denn letzten Endes entscheiden die Ärzte mit darüber, wie es mit Ihnen weitergeht. Diese Berufsgruppe hat daher einen  guten Blick für Formulierungen und unklare Ausdrucksweisen in der Patientenverfügung. 

 

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