Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht sorgt als wesentliche Vertretungsregelung für Zukunftssicherheit

Altersunabhängig können plötzliche Ereignisse einem Menschen die Möglichkeit nehmen, in bedeutenden persönlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Bei unterschriftspflichtigen Angelegenheiten kann beispielsweise bereits durch die Funktionsbeeinträchtigung einer Hand ein Stellvertreter notwendig sein. Um Defizite zu verhindern, sollten vorsorgliche Regelungen getroffen werden.

Eine Vorsorgevollmacht, die als Formular und Vordruck erhältlich ist, regelt die Handlungsfähigkeit durch einen Stellvertreter für die wichtigsten Lebenssachverhalte. Die in der Vollmacht benannte Person kann stellvertretend bei Verhinderung des Vollmachtgebers für diesen tätig werden.

Eine Absicherung per Vollmacht ist auch bei Ehepaaren notwendig. Entgegen gelegentlicher Annahmen besteht keine automatische Vertretungsbefugnis für Ehepartner oder nahe Angehörige.

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Vorsorgevollmacht








Der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht

Häufig wird als Absicherung durch eine Vertretungsregelung eine Generalvollmacht empfohlen. Darin wird in der Regel eine wenig detaillierte, allgemeine Bevollmächtigung mit gleicher Regelungsabsicht erteilt. Damit kann in zahlreichen Fällen bei großzügiger Verfahrensweise in Sachen Gültigkeit erfolgreich verfahren werden.

Der weitgefassten Formulierung einer Generalvollmacht wird die Anerkennungspraxis jedoch nicht immer gerecht. Die Wirksamkeit dieser Vollmacht stößt an Grenzen, wenn bestimmte Bereiche speziell erwähnt sein sollen. Damit sollen Zweifel ausgeschlossen werden, dass der Vollmachtgeber einige Vertretungshandlungen nicht per Vollmacht delegiert haben möchte. Eine allgemeine, nicht hinreichend konkrete Formulierung wie „die Person vertritt mich in allen Angelegenheiten“ reicht erfahrungsgemäß nicht für jeden Regelungsbedarf aus.

Empfehlenswert ist vielmehr eine umfassende Vorsorgevollmacht, die mit präzisen, eindeutigen Fallbeschreibungen zur gewünschten Vertretung überzeugt. Eine dauerhaft stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist beispielsweise mit einer Generalvollmacht kaum möglich. Dazu bedarf es einer Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich diesen Bereich erfasst. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Bundesärztekammer.

Gestaltung und Wirkung einer Vorsorgevollmacht

Die Anerkennungspraxis einer Vorsorgevollmacht kann in einzelnen Fällen Schwierigkeiten verursachen. Sogenannte Generalvollmachten decken die zahlreichen Entscheidungsbereiche oft nicht ausreichend ab. Es ist empfehlenswert, den Inhalt einer Vorsorgevollmacht möglichst genau und verständlich zu gestalten. Eine besondere Aufführung der Handlungs- und Verfügungsberechtigung bei nachfolgenden Stellen und Bedarfen ist erfahrungsgemäß sinnvoll:

  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung
  • Vermögensangelegenheiten / Banken (halten oft eigene Vordrucke bereit)
  • Finanzamt
  • Pflegeheimunterbringung
  • Ärzte, Apotheken
  • Sozialamt
  • Mietrechtsangelegenheiten

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht nur als Absicherung für ältere Menschen zweckmäßig. Sie sollte nicht auf die Warteliste geschoben, sondern möglichst bald im eigenen Interesse realisiert werden. Die inhaltliche Gestaltung sollte mit dem Stellvertreter gründlich besprochen werden. Es ist außerdem möglich, mehrere Personen für alle aufgeführten Bereiche zu bevollmächtigen. Ebenso können Aufgabenbereiche per Vollmacht auf verschiedene Personen verteilt werden.

Rechtliche Bewertung

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht per Gesetz erforderlich. Eine zeitgerechte Regelung ist allerdings sinnvoll. Liegt bei einer notwendigen Vertretung keine Vollmacht vor, kann das zuständige Gericht einen Betreuer bestimmen. In zahlreichen Fällen beauftragt das Vormundschaftsgericht Rechtsanwälte, die gegen eine entsprechende Vergütung im Sinne der gerichtlichen Vorgaben tätig werden.

Eine Vorsorgevollmacht bedarf mit Ausnahme von Immobiliengeschäften keiner notariellen Beglaubigung. Die Vorsorgevollmacht kann zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden. Dabei ist auch ein mündlich erfolgter Widerruf rechtlich wirksam. Ausgehändigte Vollmachten sollten dabei zurückgefordert werden.

Zur Sicherstellung der Wirksamkeit einer ausgefüllten Vorsorgevollmacht bestehen mehrere Möglichkeiten. Das Dokument kann in einem besonders gesicherten Bereich der Wohnung hinterlegt werden. Der Inhalt der Vorsorgevollmacht, der Hinterlegungsort und die Zugangsmöglichkeit muss dem in der Vollmacht benannten Stellvertreter bekannt sein.

Alternativ besteht die Möglichkeit einer Registrierung der Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister des Betreuungsgerichts. Dieses Verfahren ist auch online durchführbar. Ebenso kann die Registrierung einer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfolgen.

Ein möglicher Nachteil einer Vorsorgevollmacht zu einer gerichtlich verfügten Betreuung:

Der Bevollmächtigte handelt eigenständig und unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle. Ein Missbrauchsrisiko ist daher nicht auszuschließen, da der Vollmachtgeber oftmals keinerlei Überwachungsfunktion mehr ausüben kann. Außerdem bereiten in Einzelfällen insbesondere Banken bei Rechtsgeschäften Probleme trotz Vorsorgevollmacht. Sie bestehen teilweise auf gesondert erteilten Bankvollmachten, vorzugsweise unter Nutzung eines speziell von der Bank gefertigten Vordrucks.